FAQ - Ihre Fragen, unsere Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Produkte und Dienstleistungen. Unser Ziel ist es, Ihnen schnell und unkompliziert weiterzuhelfen. Sollten Sie dennoch offene Fragen haben, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren.

ALLGEMEINES

Wer beauftragt die waldbahn?

Wie alle Eisenbahn-Verkehrsunternehmen in Bayern fährt die waldbahn im Auftrag der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG). Die BEG plant, finanziert und kontrolliert den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Freistaat Bayern.

Wer legt fest, wann und wie oft die Züge fahren und wie viele Sitzplätze verfügbar sind?

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) ist dafür verantwortlich, den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Bayern zu planen, zu organisieren und zu finanzieren. Da es sich um öffentliche Verkehrsdienstleistungen handelt, werden diese Leistungen ausgeschrieben, und das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Diese Ausschreibungen erfolgen in der Regel drei bis fünf Jahre im Voraus, da die Beschaffung der Fahrzeuge entsprechende Zeit benötigt. In den Ausschreibungen sind detaillierte Mindestanforderungen festgelegt, wie z. B. die Anzahl der Züge, die gefahren werden sollen, die Anzahl der Sitzplätze pro Zugleistung, bestimmte Komfortmerkmale der Züge und vieles mehr. Die waldbahn setzt diese Anforderungen der BEG konsequent um, einschließlich des Fahrplans und der Anzahl der angebotenen Sitzplätze. Mehr Infos finden Sie unter bahnland-bayern.de

Was ist der Unterschied zwischen EV und BNV?

EV bedeutet Ersatzverkehr. Dieser kommt bei mittel- und langfristig planbaren Einschränkungen im Zugverkehr zum Einsatz. Wenn uns z. B. von DB InfraGO Baumaßnahmen langfristig angekündigt werden, können wir auch langfristig Busse für den EV organisieren.

BNV, also Busnotverkehr, ist immer dann notwendig, wenn sehr kurzfristige Störungen durch Busse ersetzt werden sollen, z. B. wenn Gleise aufgrund von Sturmschäden nicht befahrbar sind.

Was sind Sonderzüge?

Sonderzüge sind zusätzliche Züge, die an besonders reisestarken Tagen, wie z.B. Feiertagen, Großveranstaltungen (z.B. dem drumherum-Volksmusikspektakel), oder Sportevents eingesetzt werden, um den erhöhten Reiseandrang zu bewältigen. Sie sind im Fahrplan integriert und können regulär gebucht werden. Die Entscheidung über den Einsatz von Sonderzügen liegt jedoch nicht bei uns, sondern erfordert die Zustimmung und Bestellung durch den jeweiligen Auftraggeber.

TICKETS UND TARIFE

Welche Tickets gelten in der waldbahn?

In der waldbahn gilt der Deutschlandtarif. Das bedeutet, dass Sie auch überregionale Tickets wie das Bayern-Ticket, Deutschland-Ticket oder das Quer-durchs-Land-Ticket auf der waldbahn zu nutzen können. Zusätzlich gibt es vergünstigte Pauschaltickets, die ausschließlich im waldbahn-Netz gelten. Das passende Ticket finden Sie hier.

Wo gilt das Deutschland-Ticket und wo kann ich es kaufen?

Das Deutschland-Ticket kann deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen wie z.B. RB-, RE-, S-Bahn-Zügen (SPNV) und zusätzlich in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen etc. (ÖPNV) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen gemäß Geltungsbereich und gemäß deren Bedingungen für beliebig viele Fahrten genutzt werden. Dies gilt unabhängig davon, welches Verkehrsunternehmen, welcher Verkehrsverbund oder Landestarif auf dem Ticket selbst vermerkt ist.

Die waldbahn bietet das Deutschland-Ticket digital über die App NETINERA-Tickets mit Barcode an. Weitere Informationen erhalten Sie unter netinera-tickets.de.

Gilt in der waldbahn das Bayern-Ticket bzw. die BahnCard?

Ja, das Bayern-Ticket gilt für Fahrten im waldbahn-Netz.
Ja, die BahnCard gilt in der waldbahn.

Kosten Tickets mehr, wenn ich direkt im Zug kaufe?

Nein, alle Tickets (außer Deutschland-Ticket, Abos und DB-Fernverkehr) sind ohne Aufpreis bei unseren Fahrgastbetreuerinnen und -betreuern erhältlich. Einsteigen. Platz nehmen. Ticket lösen

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es, wenn ich beim Zugpersonal ein Ticket kaufe?

Sie können Ihr Ticket bar oder bargeldlos mit Giro- und Kreditkarte bezahlen. Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf bargeldlose Zahlung jedoch nicht besteht.

Bei Barzahlung ist das Fahrgeld vom Reisenden passend bereitzuhalten. Das Zugpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 50,- EUR zu wechseln oder Ein- und Zwei-Cent-Stücke im Wert von mehr als 10 Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen.

Wo gibt es Tickets im Vorverkauf?

Sie können alle Tickets (außer Deutschland-Ticket, Abos und DB-Fernverkehr) bei unseren Agenturen entlang der Strecke und das waldbahn-Tagesticket online erwerben.

Ist eine Sitzplatzreservierung beim Ticketkauf möglich?

Eine Sitzplatzreservierung ist nicht möglich.

FAHRT MIT DER WALDBAHN

Wer hilft mir während der Fahrt bei Fragen oder Problemen?

Unsere Züge werden von freundlichen Fahrgastbetreuerinnen und -betreuern begleitet. Sie können sich jederzeit an unsere Mitarbeiter wenden, wenn Sie Fragen oder Probleme haben. Unser Personal hilft Ihnen gerne weiter und gibt Ihnen Tipps zu Ausflügen, Anschlussmöglichkeiten oder verkauft Ihnen Tickets.

Wie verhalte ich mich wenn der Zug außerplanmäßig hält?

Ein außerplanmäßiger Halt kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein, z. B. aufgrund eines verspäteten Gegenzuges sowie aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen. Auch wenn solche Unterbrechungen unerwünscht sind, bleiben Sie ruhig und achten Sie auf Ihr Gepäck.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass unser Personal ebenfalls auf Informationen aus der Betriebszentrale warten muss, bevor es Ihnen ein Update zur Situation geben kann. Bleiben Sie in der Zwischenzeit aufmerksam und wenden Sie sich bei Fragen gerne später erneut an das Zugpersonal.

Ich verpasse meinen Anschluss. Was kann ich tun?

Melden Sie sich bei unserem Zugpersonal. Unsere Mitarbeiter nehmen Kontakt mit der Leitstelle auf und versuchen, den Anschlusszug warten zu lassen. Eine 100%-Garantie gibt es jedoch nicht, da bestimmte Zugfolgen eingehalten werden müssen. In jedem Fall wird unser Personal Ihnen eine alternative Reisemöglichkeit vorschlagen.

Warum können nicht immer alle Anschlüsse garantiert werden?

Bei den vielen Anschlussmöglichkeiten müssen Prioritäten gesetzt werden. Der Fahrplan für ganz Bayern wird von der Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) entwickelt, und es ist leider nicht immer möglich, allen Bedürfnissen gerecht zu werden. Falls Ihr geplanter Anschluss gefährdet ist, sprechen Sie unser Zugpersonal an. Wir werden den Anschluss vormerken, aber eine Garantie können wir leider nicht geben.

Wo kann ich sehen, ob mein Zug pünktlich ist?

Schauen Sie auf unserer Webseite im Echtzeitauskunft oder unter bahn.de nach.

Erhalte ich eine Entschädigung bei Zugverspätung oder Ausfall?

Seit dem 7. Juni 2023 gilt die neue europäische Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. In Deutschland und in Europa gelten damit einheitliche Fahrgastrechte. Sie garantieren den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen und gelten für alle Züge, unabhängig von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden.

Diese Fahrgastrechte gelten nur im Eisenbahnverkehr. Dies umfasst alle Eisenbahnzüge, von der S-Bahn bis zum ICE. Für Verspätungen, die bei der Benutzung von U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder von Taxiunternehmen entstehen, besteht kein Entschädigungsanspruch. Hierfür wenden Sie sich bitte an das entsprechende Beförderungsunternehmen. Für Fahrten in Verkehrsverbünden und im Geltungsbereich von Landestarifen gelten ggf. weitere Regelungen.

Bei diesen Fahrgastrechten handelt es sich um abschließende Ansprüche wegen Verspätung oder Ausfall von Zügen. So ist etwa das pünktliche Erreichen eines Termins nicht Gegenstand des Beförderungsvertrags. Die an der Beförderung beteiligten Eisenbahnunternehmen haften gemeinschaftlich für fahrgastrechtliche Ansprüche auf Entschädigung, Erstattung und Aufwendungsersatz, soweit für die Beförderungsleistung nur ein Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde.

Eine vollständige Darstellung der Fahrgastrechte finden Sie unter fahrgastrechte.info

Zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche nutzen Sie bitte unser Online-Formular.

Wie erfahre ich frühzeitig von Änderungen meiner Reiseroute?

Abonnieren Sie unseren Newsletter für Ihre Strecke. So erhalten Sie rechtzeitig Informationen über Fahrplanänderungen per E-Mail. Natürlich können Sie den Newsletter auch jederzeit wieder abbestellen, sollte er nicht mehr benötigt werden.

Was tun, wenn ich ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen soll, obwohl ich ein gültiges Ticket hatte?

Jeder Fahrgast ist verpflichtet, ein gültiges Ticket zu haben. Falls jemand ohne gültigen Fahrschein angetroffen wird, fällt ein erhöhtes Beförderungsentgelt an.

Es kann jedoch vorkommen, dass jemand unabsichtlich zum „Schwarzfahrer“ wird. In solchen Fällen kann der Betrag reduziert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass es keine Schuld des Fahrgasts war. Kosten für erworbene Einzelfahrscheine können nicht nachträglich erstatten werden. Nutzen Sie unser Online-Formular, um die notwendigen Unterlagen einzureichen.

AUSSTATTUNG IN DER WALDBAHN

Können Fahrräder transportiert werden?

Ja, in der waldbahn gibt es Mehrzweckbereiche, in denen Fahrräder in begrenzter Kapazität transportiert werden können. Bitte beachten Sie, dass Rollstühle und Kinderwägen bei der Beförderung gesetzlich Vorrang genießen. Weitere Informationen finden Sie unter Fahrradmitnahme.

Was ist bei der Beförderung von Hunden zu beachten?

Entgeltpflichtige Hunde (Beförderungsbestimmungen) können mitgenommen werden, wenn sie angeleint sind und einen geeigneten Maulkorb tragen. Tiere dürfen nicht auf den Sitzen Platz nehmen. Weitere Informationen zur Mitnahme von Hunden finden Sie hier.

Gibt es in allen Fahrzeugen der waldbahn eine Kinderspielecke?

Ja – in allen waldbahn-Fahrzeugen gibt es eine Kinderspielecke. Weuli – unser waldbahn-Maskottchen – weist den Weg.

Muss ich meine Reise mit einer größeren Gruppe anmelden?

Zur besseren Planung bitten wir Gruppen ab 21 Personen, sich spätestens 7 Werktage vor der Reise über unser Online-Formular anzumelden. Gruppen ab 6 Personen können außerdem einen Gruppenfahrschein mit einem Rabatt von bis zu 50 % auf den regulären Preis erwerben.

FUNDSACHEN

Wo kann ich mich hin wenden, wenn ich im Zug etwas vergessen habe?

Bitte nutzen Sie unser Online-Formular und geben eine kurze Beschreibung des verlorenen Gegenstandes an. Unsere firmeninterne Logistik sammelt regelmäßig alle gemeldeten Gegenstände und bringt sie ins zuständige Fundsachenlager. Es kann bis zu drei Wochen dauern, bis der Gegenstand dort ankommt. Aufgrund des hohen Bearbeitungsvolumens bitten wir, von Rückfragen zu den Fundsachen abzusehen. Wir melden uns unverzüglich bei Ihnen, sobald wir Ihren verlorenen Gegenstand gefunden haben.

Der Versand von Fundsachen ist bis zu einer bestimmten Größe (bis Paketgröße L) innerhalb Deutschlands möglich. Alternativ können Sie Ihren Gegenstand kostenlos in unserem Kundencenter in Viechtach abholen (ausschließlich nach Vereinbarung).