23.04.2020Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung für Reisende
Presseinformation Länderbahn
Mit der Lockerung der aufgrund der Corona-Krise verfügten Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens im Freistaat Bayern und der schrittweisen Öffnung der Schulen werden auch in den Zügen des Alex sowie der Oberpfalz- und Waldbahn wieder mehr Fahrgäste erwartet. Im März und April sind die Fahrgastzahlen deutlich eingebrochen, zum Teil um bis zu 90 Prozent des normalen Niveaus. Bisher konnte der reduzierte Grundfahrplan in allen Netzen stabil angeboten werden.
In unseren Zügen gilt ebenso das Abstandsgebot von 1,50 Meter, die derzeitige Zahl von Reisenden lässt dies grundsätzlich auch zu. Um einen optimalen Schutz der Fahrgäste und des Personals zu gewährleisten, gilt ab dem 27. April gemäß der Verordnung der bayerischen Staatsregierung eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr. Hier sind entweder so genannte Community-Masken aus Textil zu empfehlen oder hilfsweise auch ein Schal oder Tuch. Wir rufen unsere Reisenden dazu auf, sich mit einem solchen Mund-Nase-Schutz auszustatten. In Sachsen gilt diese Regelung bereits seit dem 20. April, sie wird dort von den Fahrgästen zum größten Teil eingehalten. Das Zugpersonal mit Kundenkontakt ist zum Tragen eines Mundschutzes verpflichtet.
Aufgrund des Infektionsrisikos wurde der Fahrscheinverkauf in den letzten Wochen ausschließlich online bzw. über Automaten abgewickelt. Die ausgesetzten Kontrollen der Fahrausweise und der Bordverkauf von Tickets werden nun wieder schrittweise eingeführt. Die Zugbegleiter sind künftig berechtigt, Reisende ohne Mundschutz aus Rücksicht auf die anderen Reisenden im Einzelfall von der Mitfahrt auszuschließen. Sobald es die Versorgungslage zulässt, werden wir auch entsprechende Schutzartikel in den Zügen anbieten.
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