28.09.2023Eingeschränkter Busverkehr während der laufenden Baumaßnahme auf der waldbahn Linie RB 35
Presseinformation, 27.09.2023
Aufgrund von Gleiserneuerungen durch den Schieneninfrastrukturbetreiber DB Netz müssen seit 16.09.2023 noch bis einschließlich 23.10.2023 Uhr die Züge auf verschiedenen Streckenabschnitten der waldbahn Linie RB 35 zwischen Bayerisch-Eisenstein und Plattling entfallen. Es verkehren im Bauzeitraum Busse (SEV). Allerdings können derzeit nicht alle entfallenden Zugleistungen durch Busse ersetzt werden. Grund für den ausgedünnten Fahrplan im Schienenersatzverkehr ist die eingeschränkte Personalverfügbarkeit bei den bayerischen Busunternehmen unter gleichzeitiger Zunahme von Bauarbeiten an der Schieneninfrastruktur. Annähernd 100 Busunternehmen waren für diesen Zeitraum angefragt worden. Die Länderbahn hat dazu in Zusammenarbeit mit den beauftragten Dienstleistern annähernd 100 Busunternehmen für diesen Zeitraum angefragt, auch aus deutlich entfernten Gebieten - leider war es jedoch auf Grund des auch in der Busbranche vorherrschenden Personalmangels nicht möglich, für alle ausfallenden Zugleistungen Ersatzbusse zu organisieren. Die Länderbahn als Betreiber der waldbahn ist jedoch weiterhin bemüht, die entfallenden Zugleistungen durch ausreichend Buskapazitäten zu ersetzen.
Die Informationen zum Baustellenfahrplan entnehmen Fahrgäste bitte den gängigen Auskunftsmedien sowie auf der Homepage der waldbahn. Ausfallende Zugleistungen, für die kein Busersatzverkehr besteht, sind dort auch hinterlegt. Gern steht auch unser Kundencenter ganztägig und täglich (Hotline: +49 (0)89 / 548 88 97-25) für eine telefonische Reiseplanung zur Verfügung.
Wir bitten zu beachten, dass Reisezeiten durch den Einsatz von Bussen im Straßenverkehr wegen der längeren Fahrzeit der Busse von den üblichen Reisezeiten abweichen können. Nutzen Sie gegebenenfalls frühere Verbindungen, um Anschlusszüge zu erreichen. Auch von der Mitführung von Fahrrädern wird bis zum Ende des Bauzeitraums abgeraten.
Wir bitten unsere Fahrgäste für etwaige Unannehmlichkeiten während der Baumaßnahme und der Nutzung des Schienenersatzverkehrs um Entschuldigung.
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