Wir bringen zusammen, was zusammen gehört
Sie haben auf Ihrer Reise mit dem alex etwas verloren oder vergessen? Wir helfen Ihnen gerne, es wiederzufinden!
Bitte geben Sie uns im Formular eine kurze Beschreibung und Ihre Kontaktdaten an. Sobald wir Ihren verlorenen Gegenstand gefunden haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Einzelheiten der Rückgabe zu besprechen.
FAQ - Ihre Fragen, unsere Antworten
Wie lange dauert es, bis eine Fundsache im Fundbüro ankommt?
Unsere firmeninterne Logistik fährt regelmäßig alle Meldestellen ab und bringt die gefundenen Gegenstände an das zuständige Fundsachenlager. In Ausnahmefällen kann es aber länger dauern, bis der Gegenstand im Fundbüro ankommt.
Mein verlorener Gegenstand wurde gefunden. Wo kann ich ihn abholen?
Sie können den Gegenstand an unserem Standort in Schwandorf abholen (ausschließlich nach Vereinbarung).
Fällt bei Abholung der Verlustsache eine Gebühr an?
Nein. Die Abholung ist für Sie kostenfrei.
Werden Fundsachen auch verschickt?
Beim alex ist ein Versand von Fundsachen bis zu einer bestimmten Größe (bis Paketgröße L) innerhalb von Deutschland möglich.
Wie lange werden gefundene Gegenstände aufbewahrt?
Alle Fundgegenstände werden sechs Monate aufbewahrt. Nach sechs Monaten endet die Aufbewahrungsfrist. Je nach Art des Gegenstandes werden wir diese Gegenstände dann datenschutzkonform vernichten, spenden oder anderweitig verwerten.
Wie kann ich das Fundbüro aktiv kontaktieren?
Das Fundbüro kann ausschließlich per E-Mail kontaktiert werden: fundbuero@laenderbahn.com
Wie lange soll ich nach Zusendung der Online-Verlustmeldung warten, bis ich das Fundbüro kontaktiere?
Ich kann mein Handy/Laptop orten. Kann ich zu der georteten Stelle fahren, um mein Gegenstand abzuholen?
Wenn unser Zugpersonal einen verlorenen Gegenstand findet, dann handelt es nach unserem festgelegten Prozess, d.h. der verlorene Gegenstand wird registriert und in die Meldestelle gebracht. Unsere firmeninterne Logistik fährt regelmäßig alle Meldestellen ab und bringt die gefundenen Gegenstände an das zuständige Fundsachenlager. Der Zugang in die Meldestelle oder dem Fundlager ist Fahrgästen untersagt. Deshalb erfolgt die Abholung einer Fundsache ausschließlich nach einer Benachrichtigung und Vereinbarung.